Helfer*innen - Rettungsdienst - Krankenwagen, Rettungswagen, Katastrophenschutz, Feste,...

Der Einsatzbereich des Rettungsfachpersonals ist sehr vielfältig. Angefangen von dem Einsatz auf Rettungsmitteln wie Krankentransportwagen und Rettungswagen über den Einsatz in der Erstversorgung bei Veranstaltungen als Rettungstrupp bis hin zum Einsatz in Eisatzformationen wie Behandlungsplätzen oder Patiententransportzügen. Wobei der Einsatz oft mit einer hohen körperlichen und psychischen Belastung verbunden ist. Rettungsfachpersonal kommt mit Menschen aus allen Gesellschaftsschichten in Berührung und muss daher über ein hohes Maß an Toleranz und Improvisationsvermögen verfügen.

 

Unabhängig von der genauen Qualifikation sind die Grundsatzaufgaben für das gesamte Rettungsfachpersonal die gleichen. Bei jeder hilfsbedürftigen Person muss der Gesundheitszustand beurteilt und geprüft werden ob es sich um einen medizinischen Notfall handelt. Sie führen erweiterte lebensrettende Sofortmaßnahmen durch und übernehmen die medizinische Erstversorgung. Hierbei entscheiden Sie welche weiteren Kräfte bis hin zum Notarzt vor Ort benötigt werden. Anschließend führen sie dem Patienten den Arzt in einer Unfallhilfsstelle oder im Krankenhaus zur weiteren und abschließenden Behandlung zu. Zusätzlich übernehmen Sie während des Transportes in Rettungsmitteln die Aufgabe lebenswichtige Funktionen des Patienten zu überwachen, dokumentieren und zu erhalten. Sie stellen die Transportfähigkeit her und halten diese aufrecht. Dabei unterstützen Sie Ärzte und Notärzte sowie das Personal des Sanitätsdienstes bei Ihren Aufgaben. Sie betreuen umfassen die Patienten vom Notfallort bis hin zur endgültigen Behandlungsstelle. In Unfallhilfsstellen unterstützen Sie das vorhanden Personal und übernehmen auch die Anleitung und Ausbildung der Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes.

 

Nach dem Einsatz sind Sie für die Wiederherstellung, Pflege und Aufbereitung des vorhandenen Gerätes und Materials zuständig um die Einsatzfähigkeit wieder her zu stellen und die Hygiene zu gewährleisten. Sie erstellen Einsatzdokumentationen, Einsatzberichte und Notfallprotokolle um Ihre Arbeit lückenlos zu dokumentieren und diese im Transportfall auch abrechnen zu können.

 

Rettungsfachpersonal kommt somit beim DRK sowohl als Rettungsdienstliche Erstversorgungstrupps auf Veranstaltungen und dortige Unfallhilfsstellen zum Einsatz. Es besetzt Rettungsmittel im Krankentransport und der Notfallrettung, je nach Ausbildungsstand.

 

Voraussetzungen

 
  • Mindestens 18 Jahre alt (gemäß InfSG; JArbSchG; ArbSchG).
  • Persönliche und soziale Kompetenz hier besonders Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen.
  • Teamfähigkeit.
  • Fachliche Eignung in Hinblick auf Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit zum Treffen schneller Entscheidungen in Notfallsituationen.
  • Gesundheitliche Eignung und gute körperliche Konstitution, weil Heben und Transportieren von Patienten und Material sowie oft Arbeiten an Einsatzorten unter Zwangshaltungen normal sind.
  • Belastbarkeit und psychische Stabilität da Umgang mit schweren Erkrankungen und Tod eine Aufgabe ist.
  • Führerschein da Helfer im Rettungsdienst auch die Rettungsmittel besetzen müssen und gerade am Beginn der Ausbildung oft den Part des Kraftfahrers gem. den Bestimmungen des Landesrettungsdienstgesetzes habe.
  • Kenntnisse in deutscher Sprache in Wort und Schrift zur Fertigung von rechtskräftigen Einsatzdokumentationen und der Erklärung aller Maßnahmen gegenüber Patienten und Angehörigen.
  • Grundkenntnisse in Chemie, Biologie und Physik zum besseren Verständnis der Maßnahmen.
 

Nötige Ausbildungen:

 

Die DRK übliche allgemeine Grundausbildung sowie als Einstieg die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst. Anschließend werden in den nächsten Ausbildungsschritten die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen vermittelt. Die nötigen Einweisungen nach dem Medizinproduktegesetz werden in den einzelnen Einheiten entsprechend durchgeführt.

 

Die Ausbildung zum Rettungsfachpersonal (auch Rettungsfachkräfte genannt) ist die Sammelbezeichnung für das in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Fachpersonal. Angehörige dieser Gruppe haben eine spezielle, notfallmedizinische Ausbildung durchlaufen, die sie für die Arbeit im Rettungsdienst qualifiziert.

 

Die rettungsdienstliche Ausbildung erfolgt zum Rettungshelfer (RH) mit 320 Stunden oder Rettungssanitäter (RS) mit 520 Stunden. Die Ausbildung zum Rettungshelfer wird an den Wochenenden angeboten. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter kann ggf. auch an Wochenende oder in Blöcken (insgesamt 13 Wochen im Zeitraum von maximal 3 Jahren) absolviert werden.

 

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter (NFS) – als höchster Ausbildungsstand – ist seit dem 01.01.2014 eine drei jährige Berufsausbildung und löst den Rettungsassistenten ab. Diese Ausbildung kann ehrenamtlich – im Gegensatz zum Rettungsassistenten zuvor – nicht mehr absolviert werden. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wird nicht mehr angeboten, da die Rechtsgrundlage entfallen ist durch die Änderung zum Notfallsanitäter.

 

Nach der Ausbildung besteht eine gesetzliche Verpflichtung sich jedes Jahr 30 Stunden entsprechend fortzubilden. Diese Fortbildungen werden innerhalb des Kreisverbandes angeboten.

 

Kompetenzen und Aufgaben

 

Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Rettungsfachpersonals in der Erstversorgung und Durchführung von Transporten der von Notfallpatienten bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Arzt, der Assistenz eines Arztes und der Überwachung von Patienten. In äußersten Notfällen kann dies soweit reichen, dass einfache sonst dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen ergriffen werden müssen um ein Menschenleben zu retten.

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