Rechtliche Lebenshilfe
Gesetzl. Vertretung von geistig Behinderten oder kranken Menschen.
Führen von ehrenamtlichen Betreuungen gem. § 1896 BGB für kranke oder behinderte Menschen. Gesetzliche Vertretung des Betreuten, z.B. Regelung der finanziellen Angelegenheiten, Treffen von Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge, Vertretung bei Behörden, Antragstellung für Sozialleistungen, Pflege der sozialen Kontakte zum Betreuten.