Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst FSJ + BuFDi
Die Freiwilligen leisten einen Dienst, im Rahmen einer Hilfstätigkeit, in einer sozialen Einrichtung. Die ist u.a. in der Behinderten-, Alten- und Krankenhilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kitas, offenen Ganztagsgrundschulen, in Beratungseinrichtungen (u.a. Suchthilfe) und in offenenTreffs sowie Kirchengemeinden möglich. Die Tätigkeit kann in der Betreuung, Pflege, Pädagogik, Hauswirtschaft/-technik und Verwaltung durchgeführt werden. Der Dienst kann zwischen 6 und 18 Monaten (i.d.R. 12 Monate) durchgeführt werden und ist i.d. R. eine Vollzeittätigkeit.
Die Freiwilligen werden als gleichberechtigte Teammitglieder in den Einsatzstellen anerkannt.